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2/1.66 Albersbach 2. Januar 1866 zu Nr. B. Betreffend Gesuch des Ortsbürgers
Adam FRITZ vom Kreiswald
um Errichtung einer neuen Branntwein-Bennerei
An Großherzogliches Kreisamt Lindenfels Gehorsamster Bericht der Großherzoglichen Bürgermeisterei Bonsweiher Anlagen zu Nr.K.L auf die Verfügung vom geht an Großherzogliches Kreisbauamt Erbach zu gutächtlichen Äußerung Lindenfels 21. Jan. 1865 Großherzogliches Kreisbauamt Lindenfels Krönheld geht mit dem entgeb. Bemerkungen zurück, dass die Prüfung der Pläne nicht eher stattfinden kann, als bis auf den dazu gehörigen Plan in doppelter Ausführung mit vorgelegt wird. Der Plan ist unvollständig, da aus demselben die Stellung der Brennerei im Bezug auf die übrigen Gebäudlichkeiten nicht zu ersehen sind Erbach, Jan. 1866 Heim Ad.Fritz beabsichtigt eine neue Brennerei anzulegen und bittet um die hierzu erforderliche Erlaubnis. Über dieses Gesuch berichte ich. Da aus Mangel an der dieses Geschäft eingerichtet werden sollte. Derselbe baut die erforderlichen Materialien selbst, und ist nicht genötigt hierzu etwas verkaufen zu müssen. Derselbe wohnt auf dem Hof Kreiswald nahe Albersbach und gehört zur Gemeinde Albersbach.
Derselbe ist ein redlicher und sittlicher Bürger, und wenn die Erlaubnis zur Brennerei erteilt ist, so wünscht derselbe die erzeigten Mittel selbst zu verzapfen. Da der Weg von Waldmichelbach gegen Heppenheim dicht an der Hofseite vorübergeht so finde ich in polizeilicher Hinsicht nichts dabei. Rettig Geht an Gr. Bürgermeisterei Bonsweiher mit dem Auftrag, dem unter Zustellung der beigefügten Pläne, nach vorstehender Mitteilung des Gr. Kreisbauamtes Erbach zu bedeuten und dieses Schriftstück bescheinigt wieder einzusenden.
Lindenfels 8. Jan. 1866 Krönheld Gesehen und bekanntgemacht bescheinigt Albersbach 11. Jan
1866 Großherzogliche Bürgermeisterei Bonsweiher Rettig Beruht auf Wahrheit Lindenfels 14. Jan. 1866 Großherzogliches Kreisamt Lindenfels
2. 10. 1894 Wirtschaftskonzession Dem Michael FRITZ von Kreiswald wird hiermit die polizeiliche Erlaubnis zum Betriebe einer Schankwirtschaft in seinem Hause unter der Bedingung erteilt, dass er den über dieses Gewerbe bestehende polizeilichen Vorschriften stets auf das pünktlichste nach zu kommen hat und dass Abort und Pissoir der Polizeiverordnung vom 30.
August 1894 gemäß hergerichtet werden. Zugleich wird die Zurücknahme dieser Zumission angedroht, falls man die Wirtschaft zum Tummelplatz von Trunkenbolden machen oder zur Begünstigung der Lüderlichkeit und Unsittlichkeit mißbrauchen sollte
Heppenheim den 2ten Oktober 1894
Großherzogliches Kreisamt Heppenheim Kraney
Ortsbürger Adam Fritz vom Kreiswald um Errichtung einer neuen Branntweinbrennerei. An Großherzogliches Kreisamt Lindenfels gehorsamster Bericht an Großherzogliche Bürgermeisterei Bonsweiher Anlagen Zu Nr. K. L. auf die Verfügung vom 8. Jan. 1866 wird Gr. Kreisbauamt Erbach zur weiteren gefälligen Äußerung mitgeteilt Lindenfels 15. Jan 1866 Großherzogliches Kreisamt Lindenfels Rönfeld.Wird mit dem angeboten Bemerken vermeintlich, dass gegen Ausführung fraglicher Bedenkens nach dem angeschlossenen Plan nichts zu nennen ist. Wenn dem Petentum aufgegeben wird, den neu anzulegenden Schornstein freistehend für sich auszuführen und die in der Verwendung v.2.Feb 1856 enthaltenen Bestimmungen genau einzuhalten.
Erbach 15 Jan. 1866 Großherzogliches Kreisbauamt Erbach Bauerlaubnis pro ?
und unter der vom Kreisbauamt Erbach gemachten Bedingungen zu erfüllen.
Lindenfels, 16. Jan 1866 Gr. Kreisamt Lindenfels Rd.
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